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Beschwerden

Als föderaler öffentlicher Dienst streben wir die Verbesserung der Qualität unserer Dienstleistung sowie der Beziehungen zwischen den Beamten und den Bürgern an. Als Bürger (und als Beamter) haben Sie Recht auf zuverlässige, detaillierte und klare Informationen sowie eine einwandfreie Bearbeitung Ihrer Akten. Trotzdem können manchmal Probleme auftreten. In diesem Fall müssen Sie sich mit Ihrer Beschwerde an die Verwaltung (bzw. in einem späteren Stadium an den föderalen Ombudsmann) wenden können. Nachstehend erläutern wir Ihnen die Art und Weise, auf die unsere Dienststellen Ihre Beschwerde behandeln. 

Wer kann eine Beschwerde beim Schatzamt einreichen?

Welche Beschwerden werden von unserer Verwaltung berücksichtigt?

Bei wem ist die Beschwerde einzureichen? 

Wie ist die Beschwerde einzureichen?

Was ist, wenn die Bearbeitung Ihrer Beschwerde Sie nicht zufriedenstellt?

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Wer kann eine Beschwerde beim Schatzamt einreichen? 

Jede beteiligte (natürliche oder juristische) Person bzw. jeder nicht rechtsfähige Verein, die bzw. der eine Beschwerde im Zusammenhang mit der Dienstleistung des Schatzamtes hat, kann sich an das Schatzamt wenden. 

Bei der Bearbeitung Ihrer Beschwerden sind Ihre Nationalität, Ihr Wohnort, Ihr Gesellschaftssitz und Ihr Statut von keiner Bedeutung. 

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Welche Beschwerden werden von unserer Verwaltung berücksichtigt?

Sollten Sie mit einer getroffenen Entscheidung nicht einverstanden sein, fühlen Sie sich das Opfer der Fehlanwendung eines Verfahrens, kommt es zu unangemessenen Verzögerungen in der Beantwortung, wurden Ihnen falsche Auskünfte erteilt, möchten Sie die Qualität der Dienstleistung beanstanden, usw., so können Sie eine Beschwerde einreichen. 

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Bei wem ist die Beschwerde einzureichen? 

Auf jeden Fall müssen Sie sich zuerst an die Dienststelle wenden, die nach Ihnen den entstandenen Konflikt verursacht hat. 

Sollten Sie... so müssen Sie... 
über die Daten zur Kontaktaufnahme mit dem/der Sachbearbeiter(in) Ihrer Akten verfügen sich an den/die angegebene(n) Sachbearbeiter(in) wenden.

Der Name sowie die Telefonnummer der Person, die Sie über Ihre Akten informieren kann, sind auf den meisten Unterlagen, die Sie von unseren Dienststellen erhalten, aufgeführt.

NICHT über die Daten zur Kontaktaufnahme mit dem/der Sachbearbeiter(in) Ihrer Akten verfügen

sich an den Informationsbeamten des Schatzamtes wenden.

Dieser wird das Nötige veranlassen um Ihre Beschwerde nach der betreffenden Dienststelle zu übersenden.

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Wie ist die Beschwerde einzureichen? 

Sie haben die Auswahl aus nachstehenden Möglichkeiten:

schreiben

Wir bevorzugen es, dass Sie sich schriftlich an den Ansprechpartner der betreffenden Dienststelle wenden (Das Schreiben muss nicht eingeschrieben versandt werden. Es wird jedoch empfohlen, möglichst viele Belege beizulegen). 

Zu diesem Zweck können Sie ein Beispiel eines Beschwerdeformulares downloaden (Word 6 Format). Auf diesem Formular können Sie Ihre Personalien eintragen. Wir stellen Ihnen diese Unterlage nur zur Verfügung um Ihnen bei der Formulierung Ihrer Beschwerde behilflich zu sein. Deren Benutzung ist nicht Pflicht.

anrufen

Gegebenenfalls können Sie uns auch telefonisch erreichen (ab 09.00 Uhr bis 11.45 Uhr und ab 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr), und zwar unter der Telefonnummer des Ansprechpartners. Bei Abwesenheit dieser Person können Sie sich telefonisch mit dem Informationsbeamten des Schatzamtes in Verbindung setzen.

faxen

Der/die Sachbearbeiter(in) können Sie auch per Fax erreichen (siehe die jeweilige Faxnummer).

e-mailen

E-Mail Sollte auf den Unterlagen der Dienststelle keine E-Mail-Anschrift aufgeführt sein, so können Sie eine E-Mail an den Informationsbeamten senden. Er wird Ihre Beschwerde an die betreffende Dienststelle weiterleiten. 

besuchen

Sie können uns in unseren Amtsräumen besuchen (nach vorheriger Terminvereinbarung mit dem/der diesbezüglichen Sachbearbeiter(in) bzw. dessen/deren Dienstleiter). 

Unsere Amtsräume sind grundsätzlich ab 09.00 Uhr bis 11.45 Uhr und ab 13.30 Uhr bis 16.00 Uhr geöffnet (Sollten Sie einen Termin außerhalb dieser Stunden wünschen, so können Sie den vorher vereinbaren). Es wird Ihnen empfohlen, anlässlich eines Besuches möglichst viele Belege mitzubringen.

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Was ist, wenn die Bearbeitung Ihrer Beschwerde Sie nicht zufriedenstellt?

1. Ein Schreiben an den geschäftsführenden Generaldirektor des Schatzamtes richten

Sind Sie der Meinung, dass Sie bei der betreffenden Dienststelle keine Genugtuung für Ihre Beschwerde erhalten haben, können Sie sich schriftlich an den geschäftsführenden Generaldirektor des Schatzamtes, Avenue des Arts 30 in 1040 Brüssel wenden.

2. Eine Beschwerde beim Ombudsmann einreichen

Sind Sie mit der Antwort des geschäftsführenden Generaldirektors nicht zufrieden, so stehen die Dienststellen des Ombudsmannes zu Ihrer Verfügung.

Der Ombudsmann vermittelt zwischen den Parteien und versucht, die Meinungsverschiedenheiten zu schlichten.

Wenn Ihre Beschwerde... so wenden Sie sich
eine Pensionszahlung betrifft

an den Ombudsdienst Pensionen

eine andere Beschwerde als eine Pensionszahlung betrifft an das Kollegium der föderalen Ombudsmänner.

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